Auftrag, Geltungsbereich und Verantwortung
Ihr Lernziel: Sie erkennen, welche Tätigkeit der Kurs abdeckt, und unterscheiden Unterweisung, Befähigung und Beauftragung.
Was grabenlos hier bedeutet
Leitungen werden mit einem Vortriebsverfahren unterirdisch neu hergestellt, ohne den gesamten Verlauf offen auszuheben. Die Maschine wird von außen oder aus einem Schacht bedient; ein ständiger Personaleinsatz im Rohr ist nicht vorgesehen. Typische Verfahren sind Erdrakete, Horizontalrammung, Pressbohren, HDD und Microtunnelling. Die Verfahren unterscheiden sich deutlich. Wer eine HDD-Anlage kennt, ist deshalb nicht automatisch für eine Pressenstation oder jede andere Maschine befähigt.
Was dieser Kurs nicht freigibt
Bemannte Vortriebe sowie die Erneuerung und Sanierung bestehender Leitungen fallen nicht in den beschriebenen Anwendungsbereich der DGUV Information. Auch ein nur kurzer Einstieg in ein Rohr oder einen Schacht ist keine Nebenhandlung, die dieser Kurs beiläufig erlaubt. Dafür müssen die konkreten Voraussetzungen, Zugangsmöglichkeiten, Atmosphäre und Rettung gesondert beurteilt werden. Die Sondertabellen der DGUV Information sind keine allgemeine Einstiegserlaubnis.
Drei Dinge, die nicht verwechselt werden dürfen
Unterweisung bedeutet, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und richtiges Verhalten verständlich zu vermitteln und das Verständnis zu prüfen. Befähigung bedeutet, dass Sie die konkrete Aufgabe tatsächlich sicher ausführen können; das muss gegenüber dem Unternehmen gezeigt werden. Beauftragung bedeutet, dass das Unternehmen Ihnen die abgegrenzte Aufgabe schriftlich überträgt. Ein Teilnahmeblatt oder ein bestandener Online-Test ersetzt die beiden anderen Schritte nicht.
Wer verantwortlich bleibt
Das Unternehmen wählt geeignete Personen aus, organisiert Unterweisung und Aufsicht und legt den erlaubten Einsatz fest. Eine fachlich geeignete Leitung organisiert die Arbeiten; die Aufsicht muss die sichere Ausführung vor Ort überwachen können. Sie halten Ihre Einsatzgrenzen ein, melden Mängel und stoppen, wenn eine sichere Ausführung nicht möglich ist. Zuverlässigkeit wird nicht durch einen Multiple-Choice-Test bescheinigt. Für die selbstständige Beauftragung nennt Abschnitt 3.2.1 unter anderem das Mindestalter von 18 Jahren.
Ihre Fallaufgabe
Sie haben den Theorietest bestanden. Morgen sollen Sie erstmals eine andere Bohranlage bedienen. Welche drei Nachweise oder Schritte fehlen möglicherweise noch? Erläutern Sie den Unterschied zwischen einem Kursabschluss und der Erlaubnis, diese konkrete Maschine selbstständig zu führen.
Halten Sie Ihre Entscheidung und deren Begründung im Arbeitsbuch fest, bevor Sie das Lernfeedback lesen.
Lernfeedback nach eigener Bearbeitung
Hersteller- und maschinenspezifische Einweisung, beobachtete Übungen und Befähigungsbeurteilung für den neuen Einsatz sowie die passende schriftliche Beauftragung prüfen. Eine Baustelleneinweisung kann zusätzlich nötig sein. Ein Theorietest allein erlaubt den Einsatz nicht.Stop-Regel
Keine selbstständige Maschinenführung, wenn der konkrete Auftrag, die erforderliche Einweisung oder die Befähigung ungeklärt ist.
Fundstelle: DGUV Information 201-020: Vorbemerkung, Abschnitte 1, 2, 3.1.2 und 3.2.1; Seiten 6-8, 11 und 18.
Nächster Schritt
Bearbeiten Sie den Film und den Lerntext, lösen Sie die Fallaufgabe und wechseln Sie anschließend zur nächsten Lektion. Offene maschinen- oder betriebsspezifische Fragen klären Sie mit der verantwortlichen unterweisenden Person.