Onlinekurs: Beauftragter für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV

599,00€ 499,00 € Netto
Praxislehrgang zu MPBetreibV, MPDG, MPAMIV, Vorkommnismeldungen, Betreiberpflichten und interner Meldeorganisation


Kursbeschreibung

Dieser praxisorientierte Onlinekurs vermittelt dir die notwendigen Kenntnisse, um die Funktion des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV fachlich sauber einzuordnen und in einer Gesundheitseinrichtung praktisch umzusetzen.
Im Mittelpunkt steht nicht nur die formale Bestellung einer Person, sondern die tatsächliche Organisation der Medizinproduktesicherheit im Betrieb: Wer muss melden? Was ist ein mutmaßliches schwerwiegendes Vorkommnis? Welche Rolle spielt der Beauftragte gegenüber Behörden, Herstellern und Vertreibern? Wie wird eine interne Meldekette aufgebaut? Was ist bei Sicherheitskorrekturmaßnahmen, Rückrufen, Produktmängeln und Herstellerinformationen zu tun?
Die Funktion des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit ist eine zentrale Schnittstelle. Sie verbindet Geschäftsführung, Benutzer, Medizintechnik, Pflege, ärztlichen Dienst, QM, Einkauf, IT, Hersteller, Vertreiber und Behörden. Genau deshalb reicht es in der Praxis nicht, nur § 6 MPBetreibV auswendig zu kennen. Entscheidend ist, die Aufgaben in echte Abläufe zu übersetzen.
Der Kurs behandelt deshalb neben der MPBetreibV auch die relevanten Bezüge zum Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz, zur Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung, zur MDR und zur IVDR. Außerdem werden die Neuerungen der MPBetreibV 2025 zu Software, vernetzten Medizinprodukten, IT-Sicherheit und Einweisung nach Softwareaktualisierungen praxisnah erklärt.
Der Kurs ist als flexibles Online-Selbststudium aufgebaut und besteht aus strukturierten Präsentationsmodulen als Lernvideos, begleitenden Lehrtexten, praxistauglichen Downloads und einer abschließenden Lernerfolgskontrolle.


Typische Probleme in der Praxis

Typische Probleme im Umgang mit der Funktion des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit sind:
Gesundheitseinrichtungen wissen nicht sicher, ob sie einen Beauftragten bestellen müssen
die Grenze von regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten wird falsch eingeordnet
die Bestellung ist nicht sauber dokumentiert
die Qualifikationsanforderungen werden nicht geprüft
es gibt keine veröffentlichte Funktions-E-Mail-Adresse
interne Meldewege sind unklar oder nur informell geregelt
Pflege, ärztlicher Dienst, Therapie, Labor und Haustechnik wissen nicht, an wen sie sich bei Vorkommnissen wenden sollen
mutmaßliche schwerwiegende Vorkommnisse werden zu spät oder gar nicht erkannt
Produktfehler werden mit einfachen Bedienfehlern verwechselt
Beinahe-Schäden werden nicht ernst genug genommen
Herstellerinformationen, Rückrufe und Sicherheitskorrekturmaßnahmen bleiben in einzelnen Abteilungen hängen
betroffene Produkte oder Chargen werden entsorgt, bevor eine Bewertung möglich ist
die Kommunikation mit BfArM, PEI, Hersteller oder Landesbehörde ist nicht geregelt
Meldungen enthalten unnötige personenbezogene Patientendaten
es fehlt eine Dokumentation der internen Bewertung
Maßnahmen werden nicht nachverfolgt
Software-Updates und vernetzte Medizinprodukte werden organisatorisch unterschätzt
Medizintechnik, QM, Einkauf und IT arbeiten nicht sauber zusammen
Genau diese Lücken schließt der Kurs.


Was du in diesem Kurs lernst

Du lernst, wie die Funktion des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit rechtlich einzuordnen ist und wie sie im Betrieb praktisch umgesetzt wird.
Du verstehst, welche Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten bestimmen müssen, welche Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und berufliche Vorbildung bestehen und wie die Bestellung organisatorisch sauber dokumentiert wird.
Du lernst außerdem, wie Vorkommnisse und mutmaßliche schwerwiegende Vorkommnisse bewertet werden, welche Meldepflichten nach MPAMIV bestehen und wie eine interne Meldekette aufgebaut wird.
Der Kurs zeigt dir, wie aus MPBetreibV, MPDG und MPAMIV ein funktionierendes System entsteht: von der internen Erstmeldung über die fachliche Bewertung bis zur externen Meldung, Produktsicherung, Korrekturmaßnahme und Dokumentation.


Kursinhalte, Übersicht der Module

Modul 1, Einführung in den Kurs und die Rolle des Beauftragten

Warum dieser Kurs wichtig ist
Patientensicherheit, Benutzersicherheit und Produktsicherheit
Grundfunktion des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
Was der Kurs vermittelt
Was der Kurs nicht ist
Zielgruppe des Kurses
Kursaufbau und Lernlogik
Abschluss, Wissensabfrage und Zertifikat


Modul 2, Rechtsrahmen: MPBetreibV, MPDG, MPAMIV, MDR und IVDR

Überblick über den Rechtsrahmen
EU-Recht und nationales Recht
MDR und IVDR
MPDG als nationales Durchführungsgesetz
MPBetreibV als zentrale Betreiberverordnung
MPAMIV als Meldeverordnung
Verhältnis der Regelwerke zueinander
Warum § 6 MPBetreibV nicht isoliert betrachtet werden darf
Zuständige Bundesoberbehörden: BfArM und PEI
Rolle der Landesbehörden
Typische Praxisfrage: Wer ist wofür zuständig?


Modul 3, Grundlagen Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika

Was sind Medizinprodukte?
Medizinische Zweckbestimmung
Beispiele: Pflegebett, Kanüle, Monitor, Röntgengerät, Rollator
Software als Medizinprodukt
Was sind In-vitro-Diagnostika?
Abgrenzung Medizinprodukt und Arzneimittel
Aktive und nicht aktive Medizinprodukte
Produkte mit Messfunktion
Produkte der Anlagen 1 und 2 MPBetreibV
Bedeutung für Betreiberpflichten
Praxisbeispiele zur Einordnung


Modul 4, Betreiber, Benutzer, Versorgender und Gesundheitseinrichtung

Warum Rollenklärung entscheidend ist
Betreiber eines Medizinproduktes
Benutzer eines Medizinproduktes
Gesundheitseinrichtung
Versorgender
Mitgebrachte Produkte von Patienten
Produkte von Heilberufsangehörigen in fremden Einrichtungen
Betreiberpflichten bei bereitgestellten Produkten
Abgrenzung: Betreiber, Benutzer, Medizintechnik, Einkauf, Pflege, ärztlicher Dienst
Typische Konfliktfälle in der Praxis


Modul 5, Bestellung des Beauftragten nach § 6 MPBetreibV

§ 6 MPBetreibV als Kernnorm
Wann muss ein Beauftragter bestellt werden?
Grenze: regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte
Mehrere Gesundheitseinrichtungen eines Betreibers
Qualifikationsanforderungen
Sachkunde und Zuverlässigkeit
Geeignete berufliche Vorbildungen
Medizinische Ausbildung
Naturwissenschaftliche Ausbildung
Pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung
Bestellung schriftlich dokumentieren
Stellung des Beauftragten in der Organisation
Keine Behinderung und keine Benachteiligung


Modul 6, Aufgaben des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit

Der Beauftragte als zentrale Stelle
Kontaktperson für Behörden
Kontaktperson für Hersteller
Kontaktperson für Vertreiber
Meldungen über Risiken von Produkten
Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
Sonstige notwendige Korrekturmaßnahmen
Koordinierung interner Prozesse
Meldepflichten der Benutzer
Mitwirkungspflichten der Betreiber
Koordinierung der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen
Was der Beauftragte nicht allein verantwortet
Schnittstellen zur Geschäftsführung
Schnittstellen zur Medizintechnik
Schnittstellen zu Pflege, ärztlichem Dienst, QM und Einkauf


Modul 7, Allgemeine Betreiberpflichten in der MPBetreibV

Zweckbestimmung als Grundprinzip
Allgemein anerkannte Regeln der Technik
Erforderliche Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung
Einweisungspflicht
Einweisung nach Softwareaktualisierung
Dokumentation der Einweisung
Beauftragung geeigneter Benutzer
Prüfung vor Benutzung durch den Benutzer
Funktionsfähigkeit und ordnungsgemäßer Zustand
Gebrauchsanweisung und sicherheitsbezogene Hinweise
Kombination von Medizinprodukten mit anderen Produkten
Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung
Anforderungen bei vernetzten Produkten
Typische Betreiberfehler


Modul 8, Instandhaltung, STK, MTK, Medizinproduktebuch und Bestandsverzeichnis

Warum Dokumentation im Medizinprodukterecht zentral ist
Instandhaltung von Medizinprodukten
Wartung, Inspektion und Instandsetzung
Herstellerangaben beachten
Instandhaltung nach sicherheitsrelevanten Vorkommnissen
Anforderungen an beauftragte Personen und Firmen
Sicherheitstechnische Kontrollen
Fristen für STK
STK-Protokoll und Prüfkennzeichnung
Messtechnische Kontrollen
Ziel der MTK: Einhaltung der Fehlergrenzen
MTK-Fristen
MTK-Protokoll und Kennzeichnung
Medizinproduktebuch
Bestandsverzeichnis
Typische Dokumentationsmängel
Praxischeckliste für Einrichtungen


Modul 9, Software, vernetzte Medizinprodukte und IT-Sicherheit

Warum Software in der MPBetreibV 2025 wichtiger wurde
Software als Medizinprodukt
Software als In-vitro-Diagnostikum
Software der Klassen IIb und III nach MDR
Software der Klassen C und D nach IVDR
Prüfung der ordnungsgemäßen Installation
Einweisung in Software
Einweisung nach Software-Updates
Vernetzte Medizinprodukte
Anforderungen des Herstellers an digitale Infrastruktur
IT-Sicherheitsüberprüfungen
Zwei-Jahres-Frist bei bestimmter Software
Protokollierung der IT-Sicherheitsüberprüfung
Typische Risiken: Update, Schnittstelle, Netzwerk, Fehlkonfiguration


Modul 10, Vorkommnisse und mutmaßliche schwerwiegende Vorkommnisse

Warum Vorkommnisse das Herzstück der Funktion sind
Was ist ein Vorkommnis?
Gefährliche Situation bei Anwendung eines Medizinproduktes
Zusammenhang mit dem Medizinprodukt
Patienten, Anwender und Dritte als Betroffene
Materialfehler
Funktionsstörung
Ausfall eines Produktes
Fehlerhafte oder unklare Gebrauchsanweisung
Unzureichende Kennzeichnung
Mangelnde Gebrauchstauglichkeit
Ergonomisch begünstigte Anwendungsfehler
Was ist ein mutmaßliches schwerwiegendes Vorkommnis?
Tod
Schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustandes
Schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Gesundheit
Beinahe-Schaden und rechtzeitig erkannter Fehler
Nicht jeder Fehler ist ein meldepflichtiges Vorkommnis


Modul 11, Meldepflicht und Meldeverfahren nach MPAMIV

Warum Meldungen wichtig sind
Meldepflicht nach § 3 MPAMIV
Wer beruflich oder gewerblich betreibt oder anwendet
Ärzte und Zahnärzte
Patientenmeldungen
Rolle des Beauftragten im Meldeprozess
Interne Meldung versus externe Meldung
Meldung an die zuständige Bundesoberbehörde
BfArM und PEI
Meldung über Online-Portal / DMIDS
Eingangsbestätigung
Herstellerstellungnahme
Prüfung unmittelbarer Gefahrenabwehr
Ergebnis der Risikobewertung
Datenschutz: keine unnötigen Patientendaten
Dokumentation der Meldung in der Einrichtung


Modul 12, Risikobewertung, Mitwirkungspflichten und Korrekturmaßnahmen

Was passiert nach einer Meldung?
Vigilanzaufgaben der zuständigen Bundesoberbehörde
Risikobewertung durch BfArM oder PEI
Ziel: unvertretbares Risiko erkennen
Zusammenarbeit mit Hersteller
Zusammenarbeit mit Betreiber und Anwendern
Auskunfts- und Unterlagenpflichten
Überlassung betroffener Produkte oder Chargenmuster
Betroffene Produkte nicht verwerfen
Besonderheit: Produkte im Eigentum des Patienten
Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
Sicherheitsanweisung im Feld
Rückruf, Rücknahme, Einschränkung des Betriebs
Maßnahmen der Landesbehörden
Umsetzung in der Gesundheitseinrichtung
Wirksamkeitskontrolle
Dokumentation der Korrekturmaßnahme
Kommunikation an Benutzer


Modul 13, Aufbau einer internen Medizinprodukte-Sicherheitsorganisation

Vom Gesetz zur gelebten Organisation
Benennung des Beauftragten dokumentieren
Funktions-E-Mail-Adresse einrichten
Veröffentlichung der Funktions-E-Mail-Adresse
Vertretungsregelung
Mehrere Standorte
Aufgabenteilung auf mehrere Personen
Interne Meldekette aufbauen
Meldeweg für Pflege, ärztlichen Dienst, Therapie, Labor und Haustechnik
Schnittstelle zur Medizintechnik
Schnittstelle zu QM und Risikomanagement
Schnittstelle zum Einkauf
Schnittstelle zu Datenschutz und IT
Standardarbeitsanweisung Vorkommnismeldung
Formular interne Vorkommnismeldung
Checkliste Erstbewertung
Checkliste Produkt sichern / Charge sichern
Kommunikationsvorlage an Hersteller
Dokumentationsmatrix
Schulung neuer Mitarbeitender
Auditfähigkeit der Organisation


Modul 14, Praxisfälle, Wissensabfrage und Abschluss

Wiederholung der Kernaufgaben
Fall 1: falsch skalierte Spritze
Fall 2: Beatmungsgerät mit Bedienproblem
Fall 3: defektes Pflegebett
Fall 4: Infusionspumpe mit Fehlfunktion
Fall 5: Software-Update verändert Handhabung
Fall 6: fehlerhafte Gebrauchsanweisung
Fall 7: Handschuhe mit Chargenproblem
Fall 8: Blutdruckmessgerät mit falschen Messwerten
Fall 9: AED-Selbsttest fehlgeschlagen
Fall 10: Produkt wird zu früh entsorgt
Bewertungsschema: Meldepflicht ja/nein
Bewertungsschema: Sofortmaßnahmen
Bewertungsschema: Produkt sichern
Bewertungsschema: interne Meldung
Bewertungsschema: externe Meldung
Wiederholung Rechtsrahmen
Wiederholung Betreiberpflichten
Vorbereitung auf die Wissensabfrage
Hinweise zum Zertifikat


Lehrtexte, Lernvideos und Downloads

Der Kurs kombiniert drei didaktische Ebenen, damit die Inhalte nicht nur verstanden, sondern direkt in der Einrichtung umgesetzt werden können.

1. Lehrtexte für Teilnehmer

Zu den relevanten Themenbereichen erhältst du begleitende Lehrtexte, die die rechtlichen Grundlagen, Aufgaben, Meldepflichten, Betreiberpflichten und Praxisabläufe verständlich zusammenfassen.
Die Lehrtexte helfen dir, die Inhalte nicht nur für die Wissensabfrage, sondern für echte organisatorische Entscheidungen in der Gesundheitseinrichtung zu nutzen.

2. Präsentationsmodule als Lernvideos

Die Kursmodule sind als strukturierte PowerPoint-Module aufgebaut und werden als Lernvideos mit verständlicher Erklärung bereitgestellt.
Du kannst die Inhalte im eigenen Tempo durcharbeiten und einzelne Themen jederzeit wiederholen, zum Beispiel Betreiberpflichten, Vorkommnisse, Meldeverfahren, Risikobewertung, Korrekturmaßnahmen oder interne Meldeorganisation.

3. Downloads und Vorlagen

Zusätzlich zum Kurs erhältst du praxistaugliche Arbeitsmittel, die direkt in der Einrichtung eingesetzt oder angepasst werden können.
Enthalten sind unter anderem:
Muster-Bestellung Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Aufgaben- und Schnittstellenmatrix BfMPS
Mustertext Funktions-E-Mail-Adresse / Website-Bekanntmachung
SOP Meldeprozess Medizinprodukte-Vorkommnis
Interner Meldebogen Medizinprodukte-Vorkommnis
Checkliste Erstbewertung mutmaßliches schwerwiegendes Vorkommnis
Checkliste Produkt / Charge sichern
Maßnahmenplan Sicherheitskorrekturmaßnahme, Rückruf und Herstellerinformation
Damit bekommst du nicht nur Fachwissen, sondern direkt einsetzbare Werkzeuge für den Aufbau einer internen Medizinprodukte-Sicherheitsorganisation.


Dein Mehrwert

Nach Abschluss des Kurses kannst du:
die Rolle des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV fachlich einordnen
erkennen, wann eine Gesundheitseinrichtung einen Beauftragten bestimmen muss
Qualifikationsanforderungen an den Beauftragten nachvollziehbar prüfen
eine Bestellung organisatorisch sauber vorbereiten
eine Funktions-E-Mail-Adresse sinnvoll einrichten und veröffentlichen
die Aufgaben des Beauftragten von Betreiberverantwortung und Benutzerpflichten abgrenzen
MPBetreibV, MPDG, MPAMIV, MDR und IVDR in ihrer praktischen Bedeutung unterscheiden
Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika und Software als Medizinprodukt sicherer einordnen
allgemeine Betreiberpflichten in der Einrichtung strukturieren
Einweisungen, Gebrauchsanweisungen, Instandhaltung, STK, MTK, Medizinproduktebuch und Bestandsverzeichnis besser bewerten
Vorkommnisse und mutmaßliche schwerwiegende Vorkommnisse fachlich einschätzen
interne Meldewege für Benutzer und Abteilungen aufbauen
Meldungen an die zuständige Bundesoberbehörde organisatorisch vorbereiten
Produkte und Chargen bei Verdacht auf ein Vorkommnis sichern
Sicherheitskorrekturmaßnahmen, Rückrufe und Herstellerinformationen nachverfolgen
Schnittstellen zwischen Medizintechnik, Pflege, ärztlichem Dienst, QM, Einkauf, IT und Geschäftsführung klären
typische Praxisfehler vermeiden
eine auditfähige Dokumentation aufbauen


Flexible Online-Weiterbildung

Zugriff 24/7
Lernen im eigenen Tempo
12 Monate Kurszugang
14 strukturierte Module
begleitende Lehrtexte
praxisnahes Downloadpaket
Inhalte beliebig oft wiederholen
Abschlussprüfung jederzeit abrufbar
geeignet für interne Qualifizierung und betriebliche Umsetzung


Abschluss

Nach erfolgreichem Kursabschluss und bestandener Lernerfolgskontrolle wird deine Teilnahmebescheinigung im System bereitgestellt.
Die Bescheinigung dient als Nachweis der absolvierten Schulung und der vermittelten Grundlagen und Praxiskenntnisse zur Tätigkeit als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV.
Wichtig: Die Weiterbildung zum Beauftragten für Medizinproduktesicherheit ist nicht einheitlich staatlich geregelt. Die formale Bestimmung erfolgt durch den Betreiber der Gesundheitseinrichtung. Dieser muss prüfen, ob die Person sachkundig und zuverlässig ist und über eine geeignete medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung verfügt.


Kursumfang

Der Kursumfang entspricht einer praxisorientierten Schulung zur Vorbereitung und Unterstützung der Funktion als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit.
Der Kurs ist fachlich geeignet für Gesundheitseinrichtungen, die die Bestellung und praktische Einbindung des Beauftragten strukturieren, interne Meldewege aufbauen, Vorkommnisse bewerten, Betreiberpflichten nachvollziehbar organisieren und Sicherheitskorrekturmaßnahmen dokumentiert umsetzen möchten.
Besonders stark ist der Kurs für Einrichtungen, die nicht nur eine Teilnahmebescheinigung benötigen, sondern ein vollständiges Umsetzungssystem für die interne Medizinprodukte-Sicherheitsorganisation.


Zielgruppe

Dieser Kurs richtet sich insbesondere an:
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
Personen, die als Beauftragte für Medizinproduktesicherheit bestimmt werden sollen
Geschäftsführungen und Betreiber von Gesundheitseinrichtungen
Medizintechnik
Pflegedienstleitungen
ärztliche Leitungen
QM-Beauftragte und Risikomanager
Hygieneverantwortliche mit Schnittstelle zur Medizinproduktesicherheit
Einkauf und Beschaffung im Gesundheitswesen
IT-Verantwortliche für vernetzte Medizinprodukte und medizinische Software
Laborleitungen
Verantwortliche in Arztpraxen und MVZ
Verantwortliche in Krankenhäusern und Reha-Kliniken
Verantwortliche in Pflegeeinrichtungen
Rettungsdienste und Krankentransportdienste
Apotheken und Sanitätshäuser mit Medizinproduktebezug
externe Dienstleister im Medizinproduktebereich


Zugangsvoraussetzungen

Teilnehmen können insbesondere Personen mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung.
Für die spätere Bestimmung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit muss der Betreiber prüfen, ob die Person die Anforderungen nach § 6 MPBetreibV erfüllt. Dazu gehören insbesondere Sachkunde, Zuverlässigkeit und eine geeignete berufliche Vorbildung.


Besonderer Vorteil des Kurses

Die relevanten Inhalte aus MPBetreibV, MPDG, MPAMIV, MDR, IVDR, BfArM-Meldeprozess, Betreiberpflichten, Softwareanforderungen, Vorkommnisbewertung und interner Organisation sind im Kurs bereits strukturiert, verständlich und praxisnah aufbereitet.
Du musst dich nicht durch verstreute Vorschriften, verschiedene Behördeninformationen, unklare Meldewege und selbst gebaute Dokumentationslisten arbeiten.
Du bekommst ein durchgängiges System:
von den rechtlichen Grundlagen
über die Bestellung des Beauftragten
zu Betreiberpflichten und Dokumentation
zur Bewertung von Vorkommnissen
zum internen und externen Meldeprozess
zur Risikobewertung und Mitwirkungspflicht
zur Umsetzung von Korrekturmaßnahmen
bis zur internen Meldekette und auditfähigen Organisation
Der Kurs spart Zeit, reduziert Unsicherheit und schafft eine klare Grundlage für die praktische Umsetzung der Funktion.


Fazit

Dieser Kurs bringt dich weg von:
unklarer Bestellung des Beauftragten
fehlender Funktions-E-Mail-Adresse
nicht geregelten Meldewegen
unvollständiger Dokumentation
falscher Einschätzung von Vorkommnissen
zu später Meldung an Behörden
unklarer Rollenverteilung zwischen Betreiber, Benutzer, Medizintechnik, QM und IT
fehlender Produktsicherung
nicht nachverfolgten Herstellerinformationen
ungeklärter Verantwortung bei Rückrufen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen
MPBetreibV-Auslegung nach Bauchgefühl

hin zu:
klarer Bestellung nach § 6 MPBetreibV
verständlicher Aufgabenabgrenzung
funktionierender interner Meldekette
sicherer Erstbewertung von Vorkommnissen
strukturiertem Umgang mit mutmaßlichen schwerwiegenden Vorkommnissen
nachvollziehbarer Dokumentation
sauberer Kommunikation mit Behörden, Herstellern und Vertreibern
klarer Schnittstelle zu Medizintechnik, Pflege, ärztlichem Dienst, QM, Einkauf und IT
besserer Betreiberorganisation
mehr Sicherheit für Patienten, Benutzer und Einrichtung
Jetzt starten und die Funktion des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV strukturiert, praxisnah und rechtssicher organisieren.

Praxisorientierter Onlinekurs zum Beauftragten für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV, MPDG und MPAMIV. Inklusive Meldeprozess, Vorkommnisbewertung, Betreiberpflichten, Software und IT-Sicherheit, Risikobewertung, interner Meldekette und Downloadpaket für die betriebliche Umsetzung.

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Course plan